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Zitierungen von § 7 PsychThG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 PsychThG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PsychThG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 PsychThG Dauer, Struktur und Durchführung des Studiums
... Das Studium gemäß § 7 darf nur an Hochschulen angeboten werden. Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes sind ... Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt sind. Das Studium gemäß § 7 dauert in Vollzeit fünf Jahre. (2) Für den gesamten Arbeitsaufwand ... Jahre. (2) Für den gesamten Arbeitsaufwand des Studiums gemäß § 7 sind nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung 300 Leistungspunkte ... einem Arbeitsaufwand von 9.000 Stunden. (3) Das Studium gemäß § 7 unterteilt sich in einen Bachelorstudiengang, der polyvalent ausgestaltet sein kann, sowie einen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
V. v. 04.03.2020 BGBl. I S. 448; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 139
§ 1 PsychThApprO Inhalte des Studiums
... und systematische Prüfung der Studienbedingungen sicherzustellen, dass das in § 7 des Psychotherapeutengesetzes genannte Studienziel erreicht werden ...
§ 5 PsychThApprO Prüfungsordnungen (vom 01.10.2021)
... Ziele und Inhalte des jeweiligen Studiengangs gewährleisten, dass das Ziel des Studiums nach § 7 des Psychotherapeutengesetzes erreicht ...
§ 22 PsychThApprO Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung
... die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums gemäß den §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt. Sofern die ...
§ 60 PsychThApprO Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation
... Urkunde der Hochschule, die den erfolgreichen Masterabschluss eines Studiums gemäß den §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt, 4. das Zeugnis über das Bestehen ...