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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (VSBGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 BRAO § 191f

§ 191f Absatz 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 254)" ein Komma und die Wörter „das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1942) geändert worden ist," eingefügt.

2.
In Satz 3 wird die Angabe „und 5" durch die Angabe „und 4" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 VSBGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSBGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
Artikel 2 PVNeuRG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1942 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 9 wird der Punkt ...