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Artikel 6 - Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (VSBGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Postgesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 PostG § 18

§ 18 Absatz 2 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294), das zuletzt durch Artikel 135 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 4 werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 254)" ein Komma und die Wörter „das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1942) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt.

2.
In Satz 5 wird die Angabe „und 5" durch die Angabe „und 4" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 VSBGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSBGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 318 11. ZustAnpV Änderung des Postgesetzes
... 3 und § 34 Satz 5 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1942 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter ...