Auf Grund des
§ 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes vom
8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131), der durch
Artikel 435 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit:
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- 1)
- Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 1).
Diese Verordnung ist auf öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen anzuwenden, die neu errichtet oder erneuert werden. Die Anforderungen der
Betriebssicherheitsverordnung bleiben unberührt.
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
- 1.
- „Wasserstofftankstelle" eine Gasfüllanlage zum Betanken von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoff,
- 2.
- „öffentlich zugängliche Wasserstofftankstelle" eine Wasserstofftankstelle, zu der alle Nutzer aus der Europäischen Union nichtdiskriminierend Zugang haben,
- 3.
- „Kraftfahrzeuge" Kraftfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge.
Wasserstofftankstellen im Außenbereich, an denen gasförmiger Wasserstoff abgegeben wird, müssen der DIN EN 17127, Ausgabe September 2019
2, entsprechen.
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- 2
- Normen sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen.
Wasserstofftankstellen müssen Betankungsalgorithmen und -ausrüstungen verwenden, die der DIN EN 17127, Ausgabe September 2019, entsprechen.
Wenn eine Kupplung für die Betankung von Kraftfahrzeugen mit gasförmigem Wasserstoff, zertifiziert nach DIN EN ISO 17268, Ausgabe März 2017, am Markt verfügbar ist, müssen Kupplungen für die Betankung von Kraftfahrzeugen mit gasförmigem Wasserstoff der DIN EN ISO 17268, Ausgabe März 2017, entsprechen.
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft, es sei denn, die Geltungsdauer wird mit Zustimmung des Bundesrates verlängert.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Dezember 2019.