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Artikel 33 - Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (EMobStFG k.a.Abk.)

G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Geltung ab 18.12.2019, abweichend siehe Artikel 39
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Artikel 33 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes


Artikel 33 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 BKGG § 1, § 20

Das Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe c wird das Wort „erteilt" durch das Wort „erteilt," ersetzt.

bb)
Nach Buchstabe c wird das Wort „oder" gestrichen.

b)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe b wird der Punkt am Ende gestrichen.

bb)
Nach Buchstabe b wird das Wort „oder" eingefügt.

c)
Folgende Nummer 4 wird angefügt:

„4.
eine Beschäftigungsduldung gemäß § 60d in Verbindung mit § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzt."

2.
Dem § 20 wird folgender Absatz 10 angefügt:

„(10) § 1 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 33 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) ist für Entscheidungen anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen."



 

Zitierungen von Artikel 33 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 33 EMobStFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMobStFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 33 EMobStFG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... folgender Absatz 10 angefügt: „(10) § 1 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 33 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451 ) ist für Entscheidungen anzuwenden, die Zeiträume betreffen, die nach dem 31. Dezember ...
Artikel 34 EMobStFG Weitere Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 33 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 ...
Artikel 39 EMobStFG Inkrafttreten (vom 17.12.2020)
... 2 bis 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2, 12, 15, 33 , 35 und 37 treten am 1. Januar 2020 in Kraft. (3) Die Artikel 3, 34, 36 und 38 treten ...