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Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen (UAGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 BfkEEG § 1, § 2, § 3

Das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2553, 2563), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung".

2.
In § 1 Satz 1, 2 und 4, § 2 Absatz 1 bis 4 und § 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „kerntechnische Entsorgungssicherheit" durch die Wörter „die Sicherheit der nuklearen Entsorgung" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 UAGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UAGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 242 11. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
... Sicherheit der nuklearen Entsorgung vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2553, 2563), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510 ) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und ...