Zitierungen von § 12 KSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 KSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Expertenrat-Verordnung (ExpertenratV)
V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2386
§ 2 ExpertenratV Geschäftsstelle
... der Übermittlung erforderlicher Daten von öffentlichen Stellen des Bundes nach § 12 Absatz 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes , die wissenschaftliche Zuarbeit zu den Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen Tätigkeiten ... der Prüfungen, Stellungnahmen und Sondergutachten im Auftrag der Bundesregierung nach § 12 Absatz 2 und 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes übermittelt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ... Bearbeitungs- und Vorlagetermine für die Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen nach § 12 Absatz 2 und 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit oder dem Deutschen ...
§ 5 ExpertenratV Beschlussfassung des Expertenrats für Klimafragen
... von Sofortprogrammen, die im Verlauf der Abstimmungen vor Erstellung der Beschlussvorlage nach § 12 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes übermittelt werden. Der Expertenrat für Klimafragen leitet die Ergebnisse ...
§ 6 ExpertenratV Anhörung und Befragung von Behörden oder Sachverständigen
... Expertenrat für Klimafragen hat die Möglichkeit nach § 12 Absatz 4 Satz 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu klimaschutzbezogenen Themen Behörden oder Sachverständige, insbesondere Vertreter und ...
§ 7 ExpertenratV Datenübermittlung
... Enthalten Daten, die nach § 12 Absatz 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes zur Wahrnehmung der Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen benötigt werden, Betriebs- ... Daten verantwortlich. (3) Entwürfe, die zur Bearbeitung der Aufgaben nach § 12 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes übermittelt werden, stellen vertrauliche Informationen im Sinne des § 3 Absatz 3 Satz 2 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Artikel 1 1. KSGÄndG Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
... einschließlich der Wirkung auf die Sektoren nach § 4 Absatz 1." 8. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ...


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