Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.12.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 20 - Geprüfter-Betriebswirt-Fortbildungsverordnung (GepBetrWFV)

V. v. 03.12.2019 BGBl. I S. 2552 (Nr. 48); aufgehoben durch § 20 V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3079
Geltung ab 31.12.2019; FNA: 806-22-6-62 Berufliche Bildung
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§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 20 ändert mWv. 31. Dezember 2019 BetrWPrV

1Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2019 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1625), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 16. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, außer Kraft.



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