Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 11 - Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (GwRLÄndG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung der Grundbuchordnung


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 GBO § 12

In § 12 Absatz 4 Satz 2 der Grundbuchordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1114), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1942) geändert worden ist, wird nach dem Wort „Bundesnachrichtendienstes" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Abschirmdienstes" die Wörter „oder die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 GwRLÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GwRLÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 6 WEMoG Änderung der Grundbuchordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1114), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2602 ) geändert worden ist, wird die Angabe „2020" durch die Angabe „2024" ...