Artikel 2 - Elfte Verordnung zur Änderung der Lotstarifverordnung (11. LTVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2019 BGBl. I S. 2915 (Nr. 52); Geltung ab 01.01.2020
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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.



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