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Artikel 3 - Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht (NELaStÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Anreizregulierungsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2019 ARegV § 17, § 28

Die Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Juni 2019 (BGBl. I S. 786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Teil 2 Abschnitt 3 wie folgt gefasst:

„Abschnitt 3 (weggefallen)".

2.
Teil 2 Abschnitt 3 wird aufgehoben.

3.
§ 28 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 wird die Angabe „§ 17" durch die Wörter „§ 21 der Stromnetzentgeltverordnung und § 21 der Gasnetzentgeltverordnung" ersetzt.

b)
In Nummer 4 wird die Angabe „§ 17 Abs. 2" durch die Wörter „§ 21 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung und § 21 Absatz 2 der Gasnetzentgeltverordnung" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 NELaStÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NELaStÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 7 WaStNUG Änderung der Anreizregulierungsverordnung
... Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2935 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgender ...