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§ 2 - Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung (StBerFAngEignV k.a.Abk.)

V. v. 07.09.2005 BGBl. I S. 2776
Geltung ab 01.04.2005; FNA: 806-22-7-3 Berufliche Bildung

§ 2



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.

 
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