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§§ 33 bis 35 - Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

neugefasst durch B. v. 08.08.1990 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9240-1 Personenbeförderung
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§§ 33 bis 35 (weggefallen)


§§ 33 bis 35 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von §§ 33 bis 35 PBefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 33 bis 35 PBefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PBefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 PBefG Entsprechend anwendbare Vorschriften (vom 01.08.2021)
... Die Vorschriften der §§ 28 bis 30a und der §§ 32 bis 37 sind auf die Errichtung von Bau- und Betriebsanlagen für den Obusverkehr entsprechend ...