| §§ Buzer.de §§ Gesetze ... aktuell, verlinkt, frei verfügbar - Sie blättern noch? (Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010) |
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)neugefasst durch B. v. 08.08.1990 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; Geltung ab 01.01.1964 FNA: 9240-1; 92 Straßenverkehrswesen 924 Straßenbeförderungsrecht 9240 Personenbeförderung Änderungen / Synopse | 55 Gesetze verweisen aus 107 Artikeln auf PBefG III. Sonderbestimmungen für die einzelnen VerkehrsartenC. Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen§ 42 Begriffsbestimmung LinienverkehrLinienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Er setzt nicht voraus, daß ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- und Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltestellen eingerichtet sind. |