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§ 64b - Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

neugefasst durch B. v. 08.08.1990 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 4 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9240-1 Personenbeförderung
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§ 64b Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs



Dieses Gesetz oder auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen steht oder stehen Vorschriften der Länder nicht entgegen, die den Betrieb des Verkehrs mit Taxen oder mit Mietwagen oder den Betrieb gebündelten Bedarfsverkehrs in Bezug auf Fahrzeugemissionen regeln.



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Frühere Fassungen von § 64b PBefG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2021Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
vom 16.04.2021 BGBl. I S. 822
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
vom 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
aktuellvor 01.01.2020früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 64b PBefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64b PBefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PBefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3b PBefG Datenverarbeitung (vom 01.08.2021)
... des Klimaschutzes oder zur Fortentwicklung der Barrierefreiheit nach § 50 Absatz 3 und §§ 64b und 64c; 3. Daten im Sinne von § 3a Absatz 1 Nummer 1 und 2 an Dritte zur ...
§ 13 PBefG Voraussetzung der Genehmigung (vom 01.08.2021)
... mit dem Verkehr beantragten Fahrzeuge nicht die Anforderungen der Emissionsvorgaben im Sinne von § 64b erfüllen. Beim Verkehr mit Taxen und im gebündelten Bedarfsverkehr kann die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 1 PBefRMoG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... des Klimaschutzes oder zur Fortentwicklung der Barrierefreiheit nach § 50 Absatz 3 und §§ 64b und 64c; 3. Daten im Sinne von § 3a Absatz 1 Nummer 1 und 2 an Dritte zur ... mit dem Verkehr beantragten Fahrzeuge nicht die Anforderungen der Emissionsvorgaben im Sinne von § 64b erfüllen. Beim Verkehr mit Taxen und im gebündelten Bedarfsverkehr kann die Genehmigung ... b) Die bisherigen Buchstaben e bis g werden die Buchstaben f bis h. 32. In § 64b werden nach dem Wort „Mietwagen" die Wörter „oder den Betrieb ... „oder den Betrieb gebündelten Bedarfsverkehrs" eingefügt. 33. Nach § 64b wird folgender § 64c eingefügt: „§ 64c Barrierefreiheit  ...

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2886
Artikel 5 KlSchStG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, wird folgender § 64b eingefügt: „§ 64b Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs ... I S. 2808) geändert worden ist, wird folgender § 64b eingefügt: „ § 64b Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs Dieses Gesetz oder auf Grundlage ...