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Artikel 6 - Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (StKAdG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 31. März 2020 in Kraft.

 
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