Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2020 aufgehoben

§ 7 - COVID-19-Arbeitszeitverordnung (COVID-19-ArbZV)

V. v. 07.04.2020 BAnz AT 09.04.2020 V2
Geltung ab 10.04.2020 bis 31.07.2020; FNA: 8050-21-4 Arbeitszeitrecht

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 1. August 2020 COVID-19-ArbZV

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Sie tritt am 31. Juli 2020 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. April 2020.



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