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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (KiföGFinGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2019 KiföGFinG § 21, § 22, § 23

Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1893) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 21 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2019" durch die Angabe „31. Dezember 2020" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2019" durch die Angabe „31. Dezember 2020" und die Angabe „30. Juni 2020" durch die Angabe „30. Juni 2021" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 2 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „31. Dezember 2019" durch die Angabe „31. Dezember 2020" ersetzt.

2.
In § 22 Absatz 2 wird die Angabe „30. Juni 2022" durch die Angabe „30. Juni 2023" und die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt.

3.
§ 23 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „und 30. Juni 2022" durch ein Komma und die Wörter „31. Dezember 2021 und 30. Juni 2023" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „und 30. Juni 2022" durch ein Komma und die Wörter „31. Dezember 2021 und 30. Juni 2023" ersetzt.

c)
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2024" durch die Angabe „30. Juni 2025" ersetzt.

d)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „31. Oktober 2024" durch die Angabe „31. Oktober 2025" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2022" durch die Angabe „30. Juni 2023" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KiföGFinGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiföGFinGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1683
Artikel 2 BeglMaßG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. April 2020 (BGBl. I S. 811 ) geändert worden ist, wird folgendes Kapitel 5 angefügt: „Kapitel 5 ...