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Artikel 3 - Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (54. StVRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.04.2020 BGBl. I S. 814 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Geltung ab 28.04.2020, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. April 2020 BKatV § 4, Anlage

Die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 6. Juni 2019 (BGBl. I S. 756) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(1) In § 4 Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „50.1, 50.2, 50.3" durch die Angabe „39.1, 41, 50, 50.1, 50.2, 50.3, 50a, 50a.1, 50a.2, 50a.3" ersetzt.

(2) Die Anlage zu § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

1.
In der laufenden Nummer 2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „10 €" durch die Angabe „55 €" ersetzt.

2.
In der laufenden Nummer 2.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „15 €" durch die Angabe „70 €" ersetzt.

3.
In der laufenden Nummer 2.2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „20 €" durch die Angabe „80 €" ersetzt.

4.
In der laufenden Nummer 2.3 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „100 €" ersetzt.

5.
Die laufende Nummer 11 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„11Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit § 3 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4
§ 49 Absatz 1 Nummer 3
§ 18 Absatz 5 Satz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 18
§ 20 Absatz 2 Satz 1,
Absatz 4 Satz 1, 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 19
Buchstabe b
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16, 17
(Zeichen 237, 238)
Spalte 3 Nummer 3,
lfd. Nr. 18 (Zeichen 239)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 19 (Zeichen 240)
Spalte 3 Nummer 3,
lfd. Nr. 20 (Zeichen 241)
Spalte 3 Nummer 4,
lfd. Nr. 21 (Zeichen 239
oder 242.1 mit Zusatz-
zeichen, das den Fahrzeug-
verkehr zulässt)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 23 (Zeichen 244.1
mit Zusatzzeichen, das den
Fahrzeugverkehr zulässt)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 24.1 (Zeichen 244.3
mit Zusatzzeichen, das den
Fahrzeugverkehr zulässt)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 49 (Zeichen 274),
lfd. Nr. 50 (Zeichen 274.1,
274.2)
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
§ 42 Absatz 2 i. V. m.
Anlage 3 lfd. Nr. 12
(Zeichen 325.1) Spalte 3
Nummer 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 5".
 


6.
Die laufenden Nummern 19.1 und 19.1.1 werden wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„19.1und dabei ein Überholverbot (§ 19 Absatz 1 Satz 3
StVO, Zeichen 276, 277, 277.1) nicht beachtet
oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296)
überquert oder überfahren oder der durch Pfeile
vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297)
nicht gefolgt
§ 5 Absatz 2 Satz 1,
Absatz 3 Nummer 1
§ 19 Absatz 1 Satz 3
§ 49 Absatz 1 Nummer 5, 19a
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 zu lfd. Nr. 53, 54
und 54.4 (Zeichen 276, 277,
277.1) Spalte 3, lfd. Nr. 68
(Zeichen 295) Spalte 3
Nummer 1a,
lfd. Nr. 69, 70 (Zeichen 296,
297) Spalte 3 Nummer 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
150 €
19.1.1 - mit Gefährdung § 5 Absatz 2 Satz 1,
Absatz 3 Nummer 1
§ 19 Absatz 1 Satz 3
§ 49 Absatz 1 Nummer 5, 19a
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 zu lfd. Nr. 53, 54
und 54.4 (Zeichen 276, 277,
277.1) Spalte 3,
lfd. Nr. 68 (Zeichen 295)
Spalte 3 Nummer 1a,
lfd. Nr. 69, 70 (Zeichen 296,
297) Spalte 3 Nummer 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1
250 €
Fahrverbot
1 Monat
".


7.
In den laufenden Nummern 23 und 23.1 werden jeweils in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" nach den Wörtern „§ 5 Absatz 4 Satz 2" ein Komma und die Angabe „3" eingefügt.

8.
In der laufenden Nummer 24 wird in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 5" ersetzt.

9.
In der laufenden Nummer 25 wird in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" die Angabe „Satz 4" durch die Angabe „Satz 6" ersetzt.

10.
In der laufenden Nummer 39 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „20 €" durch die Angabe „40 €" ersetzt.

11.
In der laufenden Nummer 39.1 werden in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „70 €" durch die Angabe „140 €" ersetzt und die Wörter „Fahrverbot 1 Monat" angefügt.

12.
In der laufenden Nummer 41 werden in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „70 €" durch die Angabe „140 €" ersetzt und die Wörter „Fahrverbot 1 Monat" angefügt.

13.
Die laufende Nummer 45 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„45Mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamt-
masse über 3,5 t innerorts beim Rechtsabbiegen
nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren
§ 9 Absatz 6
§ 49 Absatz 1 Nummer 9
70 €".


14.
In der laufenden Nummer 50 werden in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Wörter „Fahrverbot 1 Monat" angefügt.

15.
In der laufenden Nummer 50.1 wird in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" die Angabe „Nummer 11" durch die Angabe „Nummer 1, 11" ersetzt.

16.
Nach der laufenden Nummer 50.3 werden folgende laufende Nummern 50a, 50a.1, 50a.2 und 50a.3 eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„50aUnberechtigt mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn
oder Außerortsstraße eine freie Gasse für die Durch-
fahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt
§ 11 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 11
240 €
Fahrverbot
1 Monat

50a.1- mit Behinderung § 11 Absatz 2
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 11
280 €
Fahrverbot
1 Monat

50a.2- mit Gefährdung  300 €
Fahrverbot
1 Monat

50a.3- mit Sachbeschädigung  320 €
Fahrverbot
1 Monat
".


17.
In der laufenden Nummer 51 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „10 €" durch die Angabe „20 €" ersetzt.

18.
In der laufenden Nummer 51.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „15 €" durch die Angabe „35 €" ersetzt.

19.
In der laufenden Nummer 51a wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „15 €" durch die Angabe „55 €" ersetzt.

20.
In der laufenden Nummer 51a.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „20 €" durch die Angabe „70 €" ersetzt.

21.
Nach der laufenden Nummer 51a.1 werden folgende laufende Nummern 51a.2 und 51a.3 eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„51a.2- mit Gefährdung  80 €
51a.3- mit Sachbeschädigung  100 €".


22.
In der laufenden Nummer 51b wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „15 €" durch die Angabe „35 €" ersetzt.

23.
In der laufenden Nummer 51b.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „55 €" ersetzt.

24.
In der laufenden Nummer 51b.2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „55 €" ersetzt.

25.
In der laufenden Nummer 51b.2.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „35 €" durch die Angabe „55 €" ersetzt.

26.
In der laufenden Nummer 51b.3 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „60 €" durch die Angabe „100 €" ersetzt.

27.
In der laufenden Nummer 52 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „15 €" durch die Angabe „25 €" ersetzt.

28.
In der laufenden Nummer 52.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „40 €" ersetzt.

29.
In der laufenden Nummer 52.2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „40 €" ersetzt.

30.
In der laufenden Nummer 52.2.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „35 €" durch die Angabe „50 €" ersetzt.

31.
Die laufenden Nummern 52a, 52a.1, 52a.2 und 52a.2.1 werden wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„52aUnzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt (§ 12
Absatz 2 StVO)
§ 12 Absatz 4 Satz 1,
Absatz 4a
§ 49 Absatz 1 Nummer 12
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16, 19, 20
(Zeichen 237, 240, 241)
Spalte 3 Nummer 2
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
55 €
52a.1- mit Behinderung § 12 Absatz 4 Satz 1,
Absatz 4a
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 12
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16, 19, 20
(Zeichen 237, 240, 241)
Spalte 3 Nummer 2
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1,
Absatz 3 Nummer 4
70 €
52a.2 länger als 1 Stunde § 12 Absatz 4 Satz 1,
Absatz 4a
§ 49 Absatz 1 Nummer 12
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16, 19, 20
(Zeichen 237, 240, 241)
Spalte 3 Nummer 2
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
70 €
52a.2.1- mit Behinderung § 12 Absatz 4 Satz 1,
Absatz 4a
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 12
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16, 19, 20
(Zeichen 237, 240, 241)
Spalte 3 Nummer 2
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1,
Absatz 3 Nummer 4
80 €".


32.
Nach der laufenden Nummer 52a.2.1 werden folgende laufende Nummern 52a.3 und 52a.4 eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„52a.3- mit Gefährdung  80 €
52a.4- mit Sachbeschädigung  100 €".


33.
In der laufenden Nummer 53 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „35 €" durch die Angabe „55 €" ersetzt.

34.
In der laufenden Nummer 53.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „65 €" durch die Angabe „100 €" ersetzt.

35.
In der laufenden Nummer 54 werden in der Spalte „Tatbestand" die Angaben „224," und „299," und in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" die Angaben „lfd. Nr. 14 (Zeichen 224) Spalte 3 Satz 1," sowie „lfd. Nr. 73 (Zeichen 229) Spalte 3 Satz 1" gestrichen.

36.
In den laufenden Nummern 54.1, 54.2 und 54.2.1 werden jeweils in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" die Angaben „lfd. Nr. 14 (Zeichen 224) Spalte 3 Satz 1," sowie „lfd. Nr. 73 (Zeichen 299) Spalte 3 Satz 1" gestrichen.

37.
Nach der laufenden Nummer 54.2.1 werden folgende laufende Nummern 54.3, 54.3.1, 54.3.2, 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2 und 54.4.4.3 eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„54.3Unzulässig gehalten in den Fällen der Zeichen 245,
299
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 25
(Zeichen 245),
lfd. Nr. 73 (Zeichen 299)
Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
55 €
54.3.1- mit Behinderung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 25
(Zeichen 245),
lfd. Nr. 73 (Zeichen 299)
Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
70 €
54.3.2 - mit Gefährdung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 25
(Zeichen 245),
lfd. Nr. 73 (Zeichen 299)
Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
80 €
54.3.3- mit Sachbeschädigung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 25
(Zeichen 245), lfd. Nr. 73
(Zeichen 299) Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
100 €
54.4Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224,
245, 299
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 14
(Zeichen 224) Spalte 3 Satz 1,
lfd. Nr. 25 (Zeichen 245),
lfd. Nr. 73 (Zeichen 299)
Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
55 €
54.4.1- mit Behinderung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 14
(Zeichen 224) Spalte 3 Satz 1,
lfd. Nr. 25 (Zeichen 245),
lfd. Nr. 73 (Zeichen 299)
Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
70 €
54.4.2- mit Gefährdung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 14
(Zeichen 224) Spalte 3 Satz 1,
lfd. Nr. 25 (Zeichen 245),
lfd. Nr. 73 (Zeichen 299)
Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
80 €
54.4.3- mit Sachbeschädigung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 14
(Zeichen 224) Spalte 3 Satz 1,
lfd. Nr. 25 (Zeichen 245),
lfd. Nr. 73 (Zeichen 299)
Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
100 €
54.4.4länger als 3 Stunden § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 14
(Zeichen 224) Spalte 3 Satz 1,
lfd. Nr. 25 (Zeichen 245),
lfd. Nr. 73 (Zeichen 299)
Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
70 €
54.4.4.1- mit Behinderung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 14
(Zeichen 224) Spalte 3 Satz 1,
lfd. Nr. 25 (Zeichen 245),
lfd. Nr. 73 (Zeichen 299)
Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
80 €
54.4.4.2- mit Gefährdung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 14
(Zeichen 224) Spalte 3 Satz 1,
lfd. Nr. 25 (Zeichen 245),
lfd. Nr. 73 (Zeichen 299)
Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
80 €
54.4.4.3 - mit Sachbeschädigung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 14
(Zeichen 224) Spalte 3 Satz 1,
lfd. Nr. 25 (Zeichen 245),
lfd. Nr. 73 (Zeichen 299)
Spalte 3 Satz 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
100 €".


38.
Die laufende Nummer 54a wird wie folgt geändert:

a)
In der Spalte „Tatbestand" wird das Wort „geparkt" durch das Wort „gehalten" ersetzt.

b)
In der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" wird die Angabe „20 €" durch die Angabe „55 €" ersetzt.

39.
In der laufenden Nummer 54a.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „30 €" durch die Angabe „70 €" ersetzt.

40.
Die laufende Nummer 54a.2 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„54a.2- mit Gefährdung  80 €".


41.
Nach der laufenden Nummer 54a.2 wird folgende laufende Nummer 54a.3 eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„54a.3- mit Sachbeschädigung  100 €".


42.
Die laufende Nummer 54a.2.1 wird aufgehoben.

43.
In der laufenden Nummer 55 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „35 €" durch die Angabe „55 €" ersetzt.

44.
Nach der laufenden Nummer 55 werden folgende laufende Nummern 55a und 55b eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„55aUnberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch be-
triebene Fahrzeuge geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)
§ 42 Absatz 2 i. V. m.
Anlage 3 lfd. Nr. 7
(Zeichen 314) Spalte 3
Nummer 1, 3a,
lfd. Nr. 10 (Zeichen 315)
Spalte 3 Nummer 1 Satz 2,
Nummer 3a
§ 49 Absatz 3 Nummer 5
55 €
55bUnberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharingfahr-
zeuge geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)
§ 42 Absatz 2 i. V. m.
Anlage 3 lfd. Nr. 7
(Zeichen 314) Spalte 3
Nummer 1, 4a,
lfd. Nr. 10 (Zeichen 315)
Spalte 3 Nummer 1 Satz 2,
Nummer 4a
§ 49 Absatz 3 Nummer 5
55 €".


45.
In der laufenden Nummer 58 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „20 €" durch die Angabe „55 €" ersetzt.

46.
In der laufenden Nummer 58.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „80 €" ersetzt.

47.
Nach der laufenden Nummer 58.1 werden folgende laufende Nummern 58.1.1 und 58.1.2 eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz in
Euro (€),
Fahrverbot in
Monaten
„58.1.1- mit Gefährdung  90 €
58.1.2- mit Sachbeschädigung  110 €".


48.
In der laufenden Nummer 58.2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „30 €" durch die Angabe „85 €" ersetzt.

49.
In der laufenden Nummer 58.2.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „35 €" durch die Angabe „90 €" ersetzt.

50.
In der laufenden Nummer 60 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „55 €" ersetzt.

51.
In der laufenden Nummer 60.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „35 €" durch die Angabe „70 €" ersetzt.

52.
In der laufenden Nummer 63 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „10 €" durch die Angabe „20 €" ersetzt.

53.
In der laufenden Nummer 63.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „10 €" durch die Angabe „20 €" ersetzt.

54.
In der laufenden Nummer 63.2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „15 €" durch die Angabe „25 €" ersetzt.

55.
In der laufenden Nummer 63.3 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „20 €" durch die Angabe „30 €" ersetzt.

56.
In der laufenden Nummer 63.4 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „35 €" ersetzt.

57.
In der laufenden Nummer 63.5 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „30 €" durch die Angabe „40 €" ersetzt.

58.
In der laufenden Nummer 64 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „20 €" durch die Angabe „40 €" ersetzt.

59.
In der laufenden Nummer 64.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „50 €" ersetzt.

60.
In der laufenden Nummer 117 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „10 €" durch die Angabe „80 €" ersetzt.

61.
In der laufenden Nummer 118 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „20 €" durch die Angabe „100 €" ersetzt.

62.
In den laufenden Nummern 131.2, 133.2 und 133.3 wird jeweils in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" die Angabe „Satz 10" durch die Angabe „Satz 12" ersetzt.

63.
In den laufenden Nummern 132, 132.1, 132.3, 132.3.1, 132a, 132a.1, 132a.3 und 132a.3.1 wird jeweils in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" die Angabe „Satz 7, 11" durch die Angabe „Satz 7, 13" ersetzt.

64.
In der laufenden Nummer 135 werden in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" nach der Angabe „§ 49" die Wörter „Absatz 1 Nummer 1" und ein Komma eingefügt.

65.
Die laufende Nummer 136 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„136Dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 1
(Zeichen 201) Spalte 3
Nummer 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
80 €".


66.
Die bisherige laufende Nummer 136 wird laufende Nummer 136.1.

67.
Die laufenden Nummern 140 und 140.1 werden wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„140Vorschriftswidrig einen Radweg (Zeichen 237), einen
sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 240, 241) be-
nutzt oder mit einem Fahrzeug eine Fahrradstraße
(Zeichen 244.1) oder Fahrradzone (Zeichen 244.3)
benutzt
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16, 17,
19, 20 (Zeichen 237, 238,
240, 241) Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 23 (Zeichen 244.1)
Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 24.1 (Zeichen 244.3)
Spalte 3 Nummer 1
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
15 €
140.1- mit Behinderung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16, 17,
19, 20 (Zeichen 237, 238,
240, 241) Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 23 (Zeichen 244.1)
Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 24.1 (Zeichen 244.3)
Spalte 3 Nummer 1
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1,
Absatz 3 Nummer 4
20 €".


68.
Die laufende Nummer 141 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„141Entgegen Zeichen 239 einen Gehweg, Zeichen 240
einen gemeinsamen Geh- und Radweg, Zeichen 241
einen Gehweg des getrennten Geh- und Radwegs
oder Zeichen 242.1 den Bereich einer Fußgänger-
zone befahren oder dort gehalten oder entgegen
Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 der StVO das
Verkehrsverbot nicht beachtet
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 18
(Zeichen 239) Spalte 3
Nummer 1,
lfd. Nr. 19 (Zeichen 240)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 20 (Zeichen 241)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 21 (Zeichen 242.1)
Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 26 Spalte 3 Satz 1
i. V. m. lfd. Nr. 28, 29, 30, 31,
32, 34 (Zeichen 250, 251,
253, 254, 255, 260) Spalte 3
§ 49 Absatz 3 Nummer 4".
 


69.
In der laufenden Nummer 141.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „75 €" durch die Angabe „100 €" ersetzt.

70.
In der laufenden Nummer 141.2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „55 €" ersetzt.

71.
In der laufenden Nummer 141.3 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „20 €" durch die Angabe „50 €" ersetzt.

72.
In der laufenden Nummer 141.4 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „15 €" durch die Angabe „25 €" ersetzt.

73.
Die laufende Nummer 141.4.1 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„141.4.1- mit Behinderung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 18
(Zeichen 239) Spalte 3
Nummer 1,
lfd. Nr. 19 (Zeichen 240)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 20 (Zeichen 241)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 21 (Zeichen 242.1)
Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 26 Spalte 3 Satz 1
i. V. m. lfd. Nr. 28, 31
(Zeichen 250, 254)
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1,
Absatz 3 Nummer 4
30 €".


74.
In der laufenden Nummer 141.4.2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „35 €" ersetzt.

75.
In der laufenden Nummer 141.4.3 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „30 €" durch die Angabe „40 €" ersetzt.

76.
In der laufenden Nummer 142 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „20 €" durch die Angabe „40 €" ersetzt.

77.
In der laufenden Nummer 142a wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „25 €" durch die Angabe „50 €" ersetzt.

78.
Die laufende Nummer 144 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„144Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Zei-
chen 240 auf einem gemeinsamen Geh- und Rad-
weg, Zeichen 241 auf einem Gehweg des getrennten
Geh- und Radwegs, Zeichen 242.1 der StVO im
Bereich einer Fußgängerzone oder entgegen Zei-
chen 250, 251, 253, 254, 255, 260 der StVO trotz
eines Verkehrsverbots geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 18
(Zeichen 239) Spalte 3
Nummer 1,
lfd. Nr. 19 (Zeichen 240)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 20 (Zeichen 241)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 21 (Zeichen 242.1)
Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 26 Spalte 3 Satz 1
i. V. m. lfd. Nr. 28, 29, 30, 31,
32, 34 (Zeichen 250, 251,
253, 254, 255, 260) Spalte 3
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
55 €".


79.
Die laufende Nummer 144.1 wird wie folgt gefasst:
Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„144.1- mit Behinderung § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 18
(Zeichen 239) Spalte 3
Nummer 1,
lfd. Nr. 19 (Zeichen 240)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 20 (Zeichen 241)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 21 (Zeichen 242.1)
Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 26 Spalte 3 Satz 1
i. V. m. lfd. Nr. 28, 29, 30, 31,
32, 34 (Zeichen 250, 251,
253, 254, 255, 260) Spalte 3
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1,
Absatz 3 Nummer 4
70 €".


80.
Die laufende Nummer 144.2 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„144.2länger als 3 Stunden § 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 18
(Zeichen 239) Spalte 3
Nummer 1,
lfd. Nr. 19 (Zeichen 240)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 20 (Zeichen 241)
Spalte 3 Nummer 2,
lfd. Nr. 21 (Zeichen 242.1)
Spalte 3 Nummer 1,
lfd. Nr. 26 Spalte 3 Satz 1
i. V. m. lfd. Nr. 28, 29, 30, 31,
32, 34 (Zeichen 250, 251,
253, 254, 255, 260) Spalte 3
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
70 €".


81.
Die laufende Nummer 146a wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„146aBei zugelassenem Fahrzeugverkehr auf einem Rad-
weg (Zeichen 237), einem gemeinsamen Geh- und
Radweg (Zeichen 240), einem getrennten Rad- und
Gehweg (Zeichen 241) die Geschwindigkeit nicht an-
gepasst (soweit nicht von lfd. Nr. 11 erfasst)
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 lfd. Nr. 16
(Zeichen 237) Spalte 3
Nummer 3,
lfd. Nr. 19 (Zeichen 240)
Spalte 3 Nummer 3 Satz 2,
lfd. Nr. 20 (Zeichen 241)
Spalte 3 Nummer 4 Satz 2
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
15 €".


82.
In der laufenden Nummer 151.1 werden in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" die Angabe „§ 1 Absatz 2" sowie nach den Wörtern „§ 49 Absatz 3 Nummer" die Angabe „1" und das Komma gestrichen.

83.
In der laufenden Nummer 151.2 werden in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" die Wörter „§ 41 Absatz 1 i. V. m. Anlage 2 lfd. Nr. 18, 21 (Zeichen 239, 242.1) Spalte 3 Nummer 2, § 49 Absatz 3 Nummer 4" eingefügt.

84.
In der laufenden Nummer 153 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" die Angabe „80 €" durch die Angabe „100 €" ersetzt.

85.
Die laufende Nummer 153a wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStraßenverkehrs-Ordnung
(StVO)
Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„153aÜberholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen
(Zeichen 276, 277, 277.1)
§ 41 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 2 zu lfd. Nr. 53, 54
und 54.4 und
lfd. Nr. 53, 54, 54.4
(Zeichen 276, 277, 277.1)
Spalte 3
§ 49 Absatz 3 Nummer 4
70 €".


86.
In der laufenden Nummer 246.2 werden in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" die Wörter „§ 23 Absatz 1a Satz 1, § 1 Absatz 2, § 49 Absatz 1 Nummer 1, 22" eingefügt.

87.
In der laufenden Nummer 246.4 werden in der Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" die Wörter „§ 23 Absatz 1a Satz 1, § 49 Absatz 1 Nummer 22" eingefügt.

88.
Im Anhang zu Nummer 11 der Anlage wird Tabelle 1 wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt a wird in der laufenden Nummer 11.1.5 in der Spalte „Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften" und in der laufenden Nummer 11.1.6 in der Spalte „Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften" jeweils die Angabe „1 Monat" eingefügt.

b)
Abschnitt c wird wie folgt geändert:

aa)
In der laufenden Nummer 11.3.1 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften" die Angabe „15" durch die Angabe „30" und in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften" die Angabe „10" durch die Angabe „20" ersetzt.

bb)
In der laufenden Nummer 11.3.2 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften" die Angabe „25" durch die Angabe „50" und in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften" die Angabe „20" durch die Angabe „40" ersetzt.

cc)
In der laufenden Nummer 11.3.3 wird in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften" die Angabe „35" durch die Angabe „70" und in der Spalte „Regelsatz in Euro bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften" die Angabe „30" durch die Angabe „60" ersetzt.

dd)
In den laufenden Nummern 11.3.4 und 11.3.5 werden in der Spalte „Fahrverbot in Monaten bei Begehung innerhalb geschlossener Ortschaften" jeweils die Angabe „1 Monat" und in den laufenden Nummern 11.3.5 und 11.3.6 in der Spalte „Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften" jeweils die Angabe „1 Monat" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 54. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 54. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Artikel 6 55. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 20. April 2020 (BGBl. I S. 814 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 189a wird in der ...