Artikel 265 - Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (11. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 (Nr. 29); Geltung ab 27.06.2020, abweichend siehe Artikel 361
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Artikel 265 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes


Artikel 265 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 27. Juni 2020 EEG 2023 § 87, § 90

(754-27)

In § 87 Absatz 2 Satz 5 und § 90 in dem Satzteil vor Nummer 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 1070) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit" durch die Wörter „Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 265 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 265 11. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 11. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Aufhebung der Biomassestrom- sowie Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsgebührenverordnung und der Pflanzenschutz-Gebührenverordnung
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4110
Eingangsformel BioNachGebVuaAufhV
...  - des § 87 Absatz 2 Satz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der zuletzt durch Artikel 265 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328 ) geändert worden ist, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Artikel 8 GEGEG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 49 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 265 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Absätze 5 und 6 ...


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