Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.02.2018 aufgehoben

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTBANK (POSTBANKErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 14.06.1993 BGBl. I S. 1054; aufgehoben durch Artikel 1 A. v. 05.02.2018 BGBl. I S. 217
Geltung ab 01.07.1993; FNA: 2030-11-47-30 Beamte
|
I.
II.
III.
Schlußformel

I.



Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Bereich -

der Leiterin, dem Leiter der Postbank Zentralstelle

den Leiterinnen, den Leitern der Postbank Niederlassungen.

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II.



Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.

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III.



Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, frühestens jedoch ab 1. Juli 1993, in Kraft.

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Schlußformel



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