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Artikel 1 - Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (1. WHGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2020 WHG § 38a (neu)

Das Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 253 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 38 folgende Angabe eingefügt:

§ 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern".

2.
Nach § 38 wird folgender § 38a eingefügt:

§ 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern

(1) Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eine Hangneigung zum Gewässer von durchschnittlich mindestens 5 Prozent aufweisen, innerhalb eines Abstandes von 5 Metern landseits zur Böschungsoberkante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zu erhalten oder herzustellen. Bei Gewässern ohne ausgeprägte Böschungsoberkante ist die Linie des Mittelwasserstandes maßgeblich. Eine Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses darf einmal innerhalb von Fünfjahreszeiträumen durchgeführt werden. Der erste Fünfjahreszeitraum beginnt mit Ablauf des 30. Juni 2020.

(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt. Abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt die Linie des Mittelwasserstandes, sofern das Landesrecht diesen Bezugspunkt vorsieht und schädliche Gewässerveränderungen vermieden werden."



 

Zitierungen von Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. WHGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. WHGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Anlage BRPHV (zu § 1) Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
...  Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408 ) geändert worden ist. Zusammenfassende Erklärung nach § 10 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1295
Artikel 2 WaStrGuaÄndG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) ...