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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben

Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung - VZVV)

V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1509 (Nr. 30); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.09.2020 BGBl. I S. 2001
Geltung ab 30.06.2020 bis 31.12.2020; FNA: 860-2-19 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel





§ 1 Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie







§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 VZVV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2020.




Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales

Hubertus Heil