Artikel 8 - Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (8. FStrGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft. Artikel 2 Nummer 1 und Artikel 3 sowie die Artikel 5 bis 7 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 4 tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden sechsten Kalendermonats in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. Juli 2020.



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