§ 3a - Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 16.04.1987 BGBl. I S. 1225; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 2123-1 Zahnärzte und Dentisten
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§ 3a (aufgehoben)


§ 3a hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2b Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten G. v. 14. Dezember 2019 BGBl. I S. 2768 m.W.v. 1. Oktober 2020

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Frühere Fassungen von § 3a Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2020Artikel 2b Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
vom 14.12.2019 BGBl. I S. 2768
aktuell vorher 29.12.2015Artikel 3a Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2408
aktuellvor 29.12.2015früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3a Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a ZHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
Artikel 1 V. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 933; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
§ 134 ZApprO Abweichende Regelungen (vom 01.10.2021)
... beizufügen. (4) Studierende nach § 133 eines nach § 3a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der bis zum 30. September 2020 geltenden Fassung zugelassenen Modellstudienganges führen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2408
Artikel 3a EGKuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
... Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a (1) Zur Anpassung des Studiums der ... 1474) geändert worden ist, wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a (1) Zur Anpassung des Studiums der Zahnmedizin an die fachliche Weiterentwicklung der ...

Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2768
Artikel 2b ATA-OTA-GEG Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
... § 3a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225), das zuletzt durch Artikel ...

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... Unterrichtsveranstaltungen beizufügen. (4) Studierende nach § 133 eines nach § 3a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der bis zum 30. September 2020 geltenden Fassung zugelassenen Modellstudienganges führen ...


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