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§ 8 - Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 16.04.1987 BGBl. I S. 1225; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 2123-1 Zahnärzte und Dentisten
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§ 8



(1) Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Anerkennung als Dentist besitzt, erhält die Approbation als Zahnarzt, wenn er an einem Fortbildungskursus über Mund- und Kieferkrankheiten sowie Arzneimittellehre erfolgreich teilgenommen hat. Der Fortbildungskursus ist an einem der zugelassenen Lehrinstitute für Dentisten durchzuführen.

(2) Die zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, entscheidet im Einzelfall darüber, ob einem Dentisten, der eine ausländische Bestallung als Zahnarzt besitzt, die Bestallung als Zahnarzt unter Befreiung von der Teilnahme an einem Fortbildungskursus erteilt werden kann.



 

Zitierungen von § 8 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 ZHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 ZHG
... die staatliche Anerkennung als Dentist erworben und an einem Fortbildungskursus nach § 8 teilgenommen haben. (2) In besonderen Fällen kann die in Absatz 1 bezeichnete ...
§ 11 ZHG
... Approbation als Zahnarzt darf in den Fällen der §§ 8 bis 10 nur erteilt werden, wenn der Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet hat und kein ...
§ 11a ZHG
... §§ 8 bis 11 sind nur noch auf Anträge von Personen anwendbar, die alle in diesen Vorschriften ...
§ 16 ZHG (vom 01.01.2017)
... 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 und 6, Absatz 2, 3 und 6 Satz 3, nach den §§ 8 bis 10, 13, 20 Abs. 2 Satz 2 und § 20a trifft die zuständige Behörde des Landes, in ...
§ 17 ZHG (vom 08.09.2015)
... Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung von § 8 Abs. 1 erforderlichen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV)
V. v. 28.05.1957 BGBl. I S. 582; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
§ 55 Zahnärzte-ZV
... die nach §§ 8 und 9 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde vom 31. März 1952 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

MTA-Gesetz (MTAG)
G. v. 02.08.1993 BGBl. I S. 1402; aufgehoben durch Artikel 15 Abs. 5 G. v. 24.02.2021 BGBl. I S. 274
§ 10 MTAG (vom 23.04.2016)
... verfügen, Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die Approbation nach den §§ 8 bis 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde erhalten haben, sowie ...