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Zitierungen von § 2 BtMBinHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BtMBinHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMBinHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BtMBinHV (vom 01.01.2023)
... einen Abgabebeleg als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 2 auszufüllen und zu signieren. Für das elektronische Belegverfahren gelten die ...
§ 6 BtMBinHV (vom 01.01.2023)
... Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist die BtM-Nummern ( § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ) den berechtigten Personen und Personenvereinigungen zu und macht die vom Bundesinstitut für ... Arzneimittel und Medizinprodukte zugewiesenen Pharmazentralnummern für Betäubungsmittel ( § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a ) auf seiner Internetseite www.bfarm.de ...
§ 7 BtMBinHV (vom 01.01.2023)
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. (aufgehoben) 2. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 auf einem Abgabebeleg eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht ... nicht übereinstimmend oder nicht in der vorgeschriebenen Weise macht, 3. entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 die Abgabemeldung nicht mit seiner elektronischen Signatur versieht, 4. entgegen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.12.2022 BAnz AT 20.12.2022 V1
Artikel 2 33. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung
... einen Abgabebeleg als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 2 auszufüllen und zu signieren. Für das elektronische Belegverfahren gelten die in der ... elektronische Belegverfahren gelten die in der Anlage festgelegten Vorgaben." 2. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d wird wie folgt ...

Erste Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung
V. v. 17.08.2011 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 1. BtMBinHVÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung
... gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 zu erstellen" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
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