interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 4 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ... eine Gleichstellung ergibt." 3. § 20 wird durch die folgenden §§ 20 bis 20d ersetzt: „§ 20 Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise ... nach § 4 Absatz 1 Satz 1 des Psychotherapeutengesetzes ergänzend zu den in § 20c Absatz 1 Nummer 2 genannten Unterlagen eine Erklärung beizufügen, aus der sich ergibt, ... nicht die Voraussetzung des § 2 Absatz 1 Nummer 2 des Psychotherapeutengesetzes, gilt § 20c Absatz 3 entsprechend. (4) Die zuständige Behörde versieht die Erlaubnis mit ... Eignung eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit auszuschließen. § 20c Absatz 2, 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, 6 und 7 gilt entsprechend." 4. Die folgenden ...
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