Artikel 5 - Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze (GEGEG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2020 EDL-G § 3

In § 3 Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1719) geändert worden ist, werden die Wörter „in der Energieeinsparverordnung" durch die Wörter „im Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 GEGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Artikel 1 G. v. 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 309
§ 9 EnEfG Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen
... andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728 ) geändert worden ist, und 3. Energieaudits nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
G. v. 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 309
Artikel 2 EnEfGEG Änderungen des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
... andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 8a Absatz 1 ...


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