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Synopse aller Änderungen der FZVAusnV am 21.08.2025

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 21. August 2025 durch Artikel 1 der 2. FZVAusnVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der FZVAusnV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

FZVAusnV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.08.2025 geltenden Fassung
FZVAusnV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.08.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 195
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. 2 Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2025 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. 2 Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft.