In
Artikel 28 Absatz 8 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom
12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1248) wird nach der Angabe „Buchstabe g" und nach der Angabe „Nummer 19a" jeweils das Komma durch das Wort „und" ersetzt und werden die Wörter „und Buchstabe k" sowie die Wörter „und Nummer 32" gestrichen.
Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482