Synopse aller Änderungen des KHZG am 30.06.2022

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 30. Juni 2022 durch Artikel 2c des PfleBoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des KHZG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

KHZG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.06.2022 geltenden Fassung
KHZG n.F. (neue Fassung)
in der am 30.06.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 2c G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 938
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 13 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 5 Nummer 1, 2, 3 Buchstabe a, b, c Doppelbuchstabe aa und cc, Buchstabe d und Artikel 8 Nummer 2 treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 in Kraft.

(3) Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb und dd tritt mit Wirkung vom 23. Mai 2020 in Kraft.

(4) Die Artikel 4 und 5 Nummer 4 treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

(Text alte Fassung)

(5) Die Artikel 9 und 11 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(5) Die Artikel 9 und 11 treten am 1. Januar 2023 in Kraft.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed