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Synopse aller Änderungen der NotAktVV am 01.07.2022

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2022 durch Artikel 6 des GReAEVG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der NotAktVV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

NotAktVV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2022 geltenden Fassung
NotAktVV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 21.12.2021 BGBl. 2021 II S. 1282

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
    § 1 Verzeichnisse
    § 2 Akten
    § 3 Urschriften, Ausfertigungen und Abschriften
    § 4 Form und Übergabe elektronischer Aufzeichnungen
    § 5 Sicherheit elektronischer Aufzeichnungen
    § 6 Technische und organisatorische Maßnahmen
Abschnitt 2 Urkundenverzeichnis
    § 7 Urkundenverzeichnis
    § 8 Führung des Urkundenverzeichnisses
    § 9 Angaben im Urkundenverzeichnis
    § 10 Ortsangabe
    § 11 Angaben zur Amtsperson
    § 12 Angabe der Beteiligten
    § 13 Angabe des Geschäftsgegenstands
    § 14 Angabe der Urkundenart
    § 15 Angaben zu Ausfertigungen
    § 16 Weitere Angaben bei Verfügungen von Todes wegen
    § 17 Sonstige Angaben
    § 18 Zeitpunkt der Eintragungen
    § 19 Export der Eintragungen
    § 20 Persönliche Bestätigung
Abschnitt 3 Verwahrungsverzeichnis
    § 21 Verwahrungsverzeichnis
    § 22 Angaben im Verwahrungsverzeichnis
    § 23 Massenummer und Buchungsnummer
    § 24 Angaben zu den Beteiligten
    § 25 Angaben zu Einnahmen und Ausgaben
    § 26 Angaben zu Wertpapieren und Kostbarkeiten
    § 27 Angaben zu Schecks und Sparbüchern
    § 28 Angaben zu Notaranderkonten
    § 29 Export der Eintragungen
    § 30 Persönliche Bestätigung
Abschnitt 4 Urkundensammlung, Erbvertragssammlung
    § 31 Urkundensammlung
    § 32 Erbvertragssammlung
    § 33 Sonderbestimmungen für Verfügungen von Todes wegen
Abschnitt 5 Elektronische Urkundensammlung, Sondersammlung
    § 34 Elektronische Urkundensammlung
    § 35 Einstellung von Dokumenten
    § 36 Löschung von Dokumenten
    § 37 Sondersammlung
    § 38 Sonderbestimmungen für Verfügungen von Todes wegen
    § 39 Behandlung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist für die Urkundensammlung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 39a Übergangsvorschrift
(Text neue Fassung)

    § 39a (aufgehoben)
Abschnitt 6 Nebenakten
    § 40 Nebenakten
    § 41 Sonderbestimmungen für Verwahrungsgeschäfte
    § 42 Führung in Papierform
    § 43 Elektronische Führung
    § 44 Führung in Papierform und elektronische Führung
Abschnitt 7 Sammelakte für Wechsel- und Scheckproteste
    § 45 Sammelakte
Abschnitt 8 Generalakte
    § 46 Generalakte
    § 47 Elektronische Führung
Abschnitt 9 Sonstige Aufzeichnungen
    § 48 Hilfsmittel
    § 49 Ersatzaufzeichnungen
Abschnitt 10 Aufbewahrungsfristen
    § 50 Aufbewahrungsfristen
    § 51 Aufbewahrungsfristen für Altbestände
    § 52 Sonderbestimmungen für Nebenakten
    § 53 Sonderbestimmungen beim Übergang der Verwahrzuständigkeit
Abschnitt 11 Elektronisches Urkundenarchiv und Elektronischer Notariatsaktenspeicher
    Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
       § 54 Funktionen des Elektronischen Urkundenarchivs und des Elektronischen Notariatsaktenspeichers
       § 55 Technische Zugangsberechtigung zum Elektronischen Urkundenarchiv und zum Elektronischen Notariatsaktenspeicher
       § 56 Sicherungsmaßnahmen gegen Missbrauch
       § 57 Sichere informationstechnische Netze
    Unterabschnitt 2 Elektronisches Urkundenarchiv
       § 58 Einräumung und Überleitung der technischen Zugangsberechtigung
       § 59 Wegfall und Entziehung der technischen Zugangsberechtigung
       § 60 Dokumentation der technischen Zugangsberechtigungen
       § 61 Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit
       § 62 Maßnahmen bei technischer Handlungsunfähigkeit der Notarkammern
    Unterabschnitt 3 Elektronischer Notariatsaktenspeicher
       § 63 Nutzungsverhältnis und technische Zugangsberechtigung
       § 64 Zugang
       § 65 Dokumentation der technischen Zugangsberechtigungen
       § 66 Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 39a Übergangsvorschrift




§ 39a (aufgehoben)


vorherige Änderung

§ 2 Nummer 1 bis 4 sowie die §§ 31 bis 39 sind erst ab dem 1. Juli 2022 anzuwenden.