Artikel 5 - Verordnung zur Novellierung des Fertigpackungsrechts (FPackVEV k.a.Abk.)

V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504 (Nr. 55); Geltung ab 01.12.2020, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 1. Dezember 2020 FertigPackV

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fertigpackungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 451, 1307), die zuletzt durch Artikel 27 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. November 2020.



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