Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Gesetz zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung (TerrBekEntfG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 10. Dezember 2020 TerrorBekämpfErgG Artikel 10, Artikel 13, BVerfSchG MADG BNDG G 10 SÜG StVG



Artikel 2 Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2020 SÜFV § 13



Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Dezember 2020.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Horst Seehofer