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§ 18 - Fleischhygiene-Verordnung (FlHV)

neugefasst durch B. v. 29.06.2001 BGBl. I S. 1366; aufgehoben durch Artikel 7 Nr. 2 V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
Geltung ab 01.02.1987; FNA: 7832-1-19 Fleischbeschau
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§ 18 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 18 FlHV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.08.2007Artikel 16 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 08.08.2007 BGBl. I S. 1816

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 FlHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 FlHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Artikel 16 EULMRDV Änderung der Fleischhygiene-Verordnung
... 2 und 3 und Abs. 3 wird aufgehoben. 3. Die §§ 8, 10 bis 11c, 12 bis 14 und 17 bis 18a werden aufgehoben. 4. Anlage 1 Kapitel III Nr. 2.2 und 2.3 und Kapitel V Nr. 1 ...