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Zitierungen von Artikel 1 JStG 2020

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 JStG 2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2020 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel JStG 2020 1)
... a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, f Doppelbuchstabe aa, Nummer 14 dienen der Umsetzung von Artikel 1 Nummer 1 bis 3 und 8 bis 14 der Richtlinie (EU) 2019/1995 des Rates vom 21. November 2019 zur Änderung der Richtlinie ... von Artikel 151 Absatz 1 Buchstabe ba und bb der Richtlinie 2006/112/EG in der Fassung von Artikel 1 Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2019/2235 des Rates vom 16. Dezember 2019 zur Änderung der Richtlinie ...
Artikel 2 JStG 2020 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 ...
Artikel 19 JStG 2020 Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... der Artikel 369c bis 369i und 369k der Richtlinie 2006/112/EG des Rates in der Fassung von Artikel 1 Nummer 11 bis 13 der Richtlinie (EU) 2019/1995 des Rates vom 21. November 2019 zur Änderung der Richtlinie ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... im Sinne der Vorschrift. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 4 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist für nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2023 in der häuslichen Wohnung ... die nach dem 28. November 2013 enden. § 4f Absatz 1 Satz 3 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 enden; bei nach ... 1 Satz 1, 2 Nummer 1, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 4 Satz 1 sowie Absatz 6 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist erstmals für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen anzuwenden, die in ... in Anspruch genommen werden. § 7g Absatz 2 Satz 2 und Absatz 7 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist erstmals für Investitionsabzugsbeträge anzuwenden, die in nach dem 31. Dezember ... dem die Bauunterlagen eingereicht werden. § 7h Absatz 2 Satz 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist erstmals anzuwenden auf Bescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörde, die nach ... nach dem 31. Dezember 2018 erteilt werden. § 7i Absatz 2 Satz 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist erstmals anzuwenden auf Bescheinigungen der nach Landesrecht zuständigen oder von der ... sind, sich selbst zu unterhalten. § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist in allen offenen Fällen anzuwenden. § 10 Absatz 4b Satz 4 bis 6 in der am ... § 20 Absatz 4 anzuwenden ist. § 20 Absatz 4a Satz 3 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist für die Andienung von Wertpapieren anzuwenden, wenn diese nach dem 31. Dezember 2020 ... diese nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt. § 20 Absatz 4a Satz 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist für die Zuteilung von Anteilen anzuwenden, wenn diese nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt ... an die Stelle des Rücknahmepreises. § 20 Absatz 6 Satz 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen. § 20 ... die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen. § 20 Absatz 6 Satz 6 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 entstehen. (29) Für ... anzuwenden. (33b) § 32d Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 erzielt werden. ... Januar 2021 begründet wurde, ist § 32d Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ab dem Veranlagungszeitraum 2024 anzuwenden. § 32d Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b ... ist erstmals ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden. § 44 Absatz 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die dem Gläubiger nach dem 29. Dezember ... als zugeflossen gelten. (44a) § 45a Absatz 2 Satz 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die dem Gläubiger nach dem 29. Dezember ... 2021 zufließen. (46) § 50 Absatz 1 Satz 3 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096 ) ist in allen offenen Fällen anzuwenden. § 50 Absatz 1a in der Fassung des ...