interne Verweise§ 2 StaRUG Gestaltbare Rechtsverhältnisse (vom 01.01.2024) ... Antragstellung (§ 45). Erwirkt der Schuldner vorher eine Stabilisierungsanordnung ( § 49 ), tritt an die Stelle des Planangebots oder des Antrags der Zeitpunkt der ...
§ 32 StaRUG Pflichten des Schuldners (vom 01.01.2024) ... des Verhandlungsstands betrifft. Hat der Schuldner eine Stabilisierungsanordnung nach § 49 erwirkt, teilt er auch unverzüglich wesentliche Änderungen mit, welche die ...
§ 50 StaRUG Antrag ... Der Schuldner hat die beantragte Stabilisierungsanordnung nach § 49 Absatz 1 ihrem Inhalt, dem Adressatenkreis und der Dauer nach zu bezeichnen. (2) Der Schuldner ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
G. v. 24.03.1897 RGBl. S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256
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