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§ 10
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben
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§ 10 - Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
Artikel 8 G. v. 12.09.1990
BGBl. I S. 2002
, 2025; aufgehoben durch
Artikel 16
Abs. 3 G. v. 04.05.2021
BGBl. I S. 882
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 404-24
Nebengesetze zum Familienrecht
5 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 9 Vorschriften zitiert
IV. Berlin-Klausel
§ 10
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§ 10
§ 10 wird in
1 Vorschrift zitiert
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des
Dritten Überleitungsgesetzes
auch im Land Berlin.
§ 10
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Zitierungen von
§ 10 BtBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BtBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BtBG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3393
Artikel 2 BtBStG Änderung des Betreuungsbehördengesetzes
... vergleichbare Erfahrungen verfügen." 4. Der bisherige § 9 wird §
10
...
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