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Artikel 3 - Gesetz zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze (HdlDlStatGEG k.a.Abk.)

G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266 (Nr. 9); Geltung ab 04.03.2021, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. März 2021 SGB V § 293

Nach § 293 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 12d des Gesetzes vom 11. Februar 2021 (BGBl. I S. 154) geändert worden ist, wird folgender Absatz 4a eingefügt:

 
„(4a) Die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung übermitteln dem Statistischen Bundesamt für die Erhebung nach dem Gesetz über Kostenstrukturstatistik in der jeweils geltenden Fassung bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von Psychotherapeuten auf Anforderung jährlich die in Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 bis 3, 5 bis 7 sowie 9 bis 12 genannten Daten. Die in Satz 1 genannten Daten sind innerhalb von 30 Arbeitstagen zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten an das Statistische Bundesamt erfolgt nach den vom Statistischen Bundesamt angebotenen sicheren elektronischen Verfahren. Die übermittelten Daten dürfen auch verwendet werden zur Pflege und Führung des Statistikregisters nach § 13 des Bundesstatistikgesetzes (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1648) geändert worden ist."

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 HdlDlStatGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HdlDlStatGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 HdlDlStatGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Die Artikel 1 bis 3 sowie die Artikel 5, 6 Nummer 2 und Artikel 9 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...