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Synopse aller Änderungen der MAKV am 17.09.2022

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 17. September 2022 durch Artikel 8c des CovidIfSGAnpG 2022 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der MAKV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

MAKV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.09.2022 geltenden Fassung
MAKV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.09.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 8c G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.