Artikel 2 - Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (4. COVIfSGAnpG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 5. Januar 2021 SGB III § 421d

In § 421d Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird die Angabe „20" durch die Angabe „30", die Angabe „40" durch die Angabe „60", die Angabe „45" durch die Angabe „65" und die Angabe „90" durch die Angabe „130" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 4. COVIfSGAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. COVIfSGAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 4. COVIfSGAnpG Inkrafttreten
... Die Artikel 2 und 3 treten mit Wirkung vom 5. Januar 2021 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 3 TeilhStG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. April 2021 (BGBl. I S. 802 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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