Änderungen an Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.01.2024§ 21Artikel 2 Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 391)
 01.01.2023
Synopse
gesamt
Synopse gesamt oder einzeln für
§ 11, § 23, § 24, § 25, § 27, § 32, § 33 (neu), § 34 (neu)
Artikel 7 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959)
(Inkrafttreten)Artikel 9 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882)
 01.07.2022
Synopse
gesamt
Synopse gesamt oder einzeln für
§ 23, § 24
Artikel 6 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959)
ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)Artikel 9 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
Artikel 8 G. v. 12.09.1990 BGBl. I S. 2002, 2025; aufgehoben durch Artikel 16 Abs. 3 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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