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Artikel 3 - Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (32. BtMÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Mai 2021.

 
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