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Schlussformel - Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (2. ITSiG k.a.Abk.)

G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122, 4304 (Nr. 25); Geltung ab 28.05.2021, abweichend siehe Artikel 7
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Horst Seehofer