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Zitierungen von § 140a PatG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 140a PatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16a PatG (vom 18.08.2021)
... und die Rechtshilfe (§§ 126 bis 128), über die Rechtsverletzungen (§§ 139 bis 141a, 142a und 142b), über die Klagenkonzentration und über die Patentberühmung ...
§ 142 PatG (vom 18.08.2021)
... werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden. Soweit den in § 140a bezeichneten Ansprüchen im Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 2 GEigDuVeG Änderung des Patentgesetzes
... Inhaltsübersicht wird die Angabe „Neunter Abschnitt Rechtsverletzungen §§ 139 bis 142a" durch die Angabe „Neunter Abschnitt Rechtsverletzungen §§ 139 bis ... bis 142b" ersetzt. 2. In § 16a Abs. 2 wird die Angabe „§§ 139 bis 141 und § 142a" durch die Angabe „§§ 139 bis 141a, 142a und ... Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung eingeholt hätte." 4. Die §§ 140a und 140b werden durch die folgenden §§ 140a bis 140e ersetzt: „§ ... 4. Die §§ 140a und 140b werden durch die folgenden §§ 140a bis 140e ersetzt: „§ 140a (1) Wer entgegen den §§ 9 ... und 140b werden durch die folgenden §§ 140a bis 140e ersetzt: „§ 140a (1) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann ...