interne Verweise§ 48 SLV Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (vom 05.06.2021) ... in ein Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit berufen worden sind, gilt § 24 Absatz 1 entsprechend. Im Übrigen können Reserveoffizieranwärterinnen und ... von mindestens 24 Tagen befördert werden, jedoch erst nach Ablauf einer Zeit, die nach § 24 Absatz 1 als Dienstzeit vorausgesetzt wird. § 24 Absatz 2 gilt entsprechend. Der ... nach Ablauf einer Zeit, die nach § 24 Absatz 1 als Dienstzeit vorausgesetzt wird. § 24 Absatz 2 gilt entsprechend. Der Dienstgrad „Oberfähnrich" muss nicht durchlaufen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
B. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5240
Berichtigung SLVBer ... 6 ist nach dem Wort „und" das Wort „zum" zu streichen. 2. In § 24 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „§ 23 Absatz 3" durch die Angabe „§ 23 Absatz 4" zu ...
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