Artikel 3 - Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten (SLVEV2021 k.a.Abk.)

V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240 (Nr. 27); Geltung ab 05.06.2021, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 5. Juni 2021 SLV

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Juni 2021.



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