interne Verweise§ 28 BPersVG Vorzeitige Neuwahl ... konstituiert hat. Die Bestellung des Wahlvorstands nach § 22 Absatz 2 oder § 23 erfolgt unverzüglich nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung. Der ...
§ 102 BPersVG Wahl, Amtszeit und Vorsitz ... und Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht zustande, gelten die §§ 22 und 23 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle einer Personalversammlung eine Jugend- und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14707/v272613.htm