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Artikel 8 - Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KStMoG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2021 ErbStG § 13a, § 13b

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 7 Absatz 24 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 990) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 13a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Satz 1 und 2 sowie Nummer 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 oder § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 97 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Satz 1 des Bewertungsgesetzes" ersetzt.

2.
§ 13b wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 oder § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes" durch die Wörter „§ 97 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Satz 1 des Bewertungsgesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 4 Nummer 5 Satz 5 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; dies gilt auch, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes entsprechen, für Gesellschaften im Sinne des § 1a Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes." ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 KStMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KStMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 KStMoG Inkrafttreten
... Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 1, 3, 8 Buchstabe b, Artikel 5 Nummer 5 sowie die Artikel 7 bis 10 treten am Tag nach der Verkündung in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Artikel 10 StAbwGEG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050 ) geändert worden ist, wird der Punkt am Ende durch die Wörter „und für ...